Unfallversicherung für Kinder
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Kindern nur einen unzureichenden Schutz. Kinder sind von der gesetzlichen Unfallversicherung nur in der Schule oder im Kindergarten und auf den Hin- und Rückwegen abgesichert. Doch gerade die meisten Unfälle passieren nunmal in der Freizeit. Laut Schätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erleiden jährlich in Deutschland mehr als 1500 Kinder Unfälle mit bleibenden Schäden.
Kinder sind Abenteurer und Neuentdecker und keiner weis so genau wenn ständig in den Köpfen vorgeht. Kinder können bestimmte Risiken einfach noch nicht einschätzen und so kommt oftmals zu schwerwiegenden Unfällen. In schlimmen Fällen sogar zu bleibenden Behinderungen wie Schädel-Hirn Verletzungen, Querschnittslähmungen oder Amputation. Sie als Eltern müssen dann ein Leben lang für Ihr Kind aufkommen. Dieses kann zu einem finanziellen Desaster führen.
Unfallversicherung ist nicht gleich Unfallversicherung und gerade wenn Sie Kinder bzw. Kleinkinder haben sollten Sie beim Abschluss einer Unfallversicherung unbedingt auf die Bedingungen bzw. die Gliedertaxe achten.
Im einzelnen sollten diese wichtigen Punkte mitversichert sein:
- Zeckenbisse
- Insektengiftallergien
-Impfschäden
- Sonnenbrand und Sonnenstich
- Ertrinken bzw. Ersticken
- Vergiftung durch die wesentliche Einnahme von für Kinder bis zum 14. Lebensjahr schädliche Wirkstoffe wie z.B. bei Medikamentenvergiftung einschließlich Lebensmittelvergiftung
- Pflanzen- und Blutvergiftungen
- Verschlucken und Einführen fester Stoffe sowie Verätzungen
Anhand dieser Punkte sehen Sie bereits, dass spezielle Kinderprodukte auf die Bedürfnisse von Kindern angepasst sind.
Ein Unfallversicherung Vergleich kann Ihnen dabei helfen das richtige Produkt für Ihr Kind zu finden. Fragen Sie einen Versicherungsmakler oder informieren Sie sich im Internet.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt wie schon oben erwähnt nur Unfälle, die sich in der Schule und im Kindergarten oder auf den Hin- und Rückwegen ereignen. Hier kommte es oftmals zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den beiden Parteien. Die gesetzliche Unfallversicherung prüft genau den Sachverhalt und oftmals sind schon Eltern dabei leer ausgegangen weil z.B. das Kind nicht den vorgeschriebenen Heimweg genommen hat sondern vielleicht nochmals die Oma besuchen gegangen ist. Schützen Sie sich auf jeden Fall mit einer Rechtsschutzversicherung. Diese hilft Ihnen nicht nur bei Streitigkeiten mit der gesetzlichen Unfallversicherung sondern auch in vielen anderen Rechtsfällen, die Ihr Kind betreffen wie z.B. Streitigkeiten mit der Schule, Beschädigungen die angeblich Ihr Kind angerichtet haben soll usw. usw.
Ein Rechtsschutzversicherung Vergleich finden Sie ebenfalls im Internet. Auch hier zählt wie bei allen anderen Versicherungen das Preis- Leistungsverhältnis. Achten Sie vor allem das im privaten Rechtsschutzbereich der so genannte Vertragsrechtsschutz und der private Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Streit mit der Schule) in den Tarifen mit eingeschlossen ist.
Angelika Heine
pr@makler24.de
Angelikapr@makler24.de