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GmbH & CO KG

Thomass

Die GmbH & CO KG ist eine atypische, zusammengesetzte Rechtsform des deutschen Gesellschaftsrechts, deren Entstehung maßgeblich steuerlichen Gründen geschuldet ist. Grundsätzlich handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft (KG).

Diese besteht de lege lata zumindest aus zwei (natürlichen oder juristischen) Personen: Dem Komplementär, der persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet und zwingend mit der Geschäftsführung der KG betraut ist und dem Kommanditisten, der durch die Einlage einer bestimmten Summe einen Gesellschaftsanteil erwirbt und nur in der Höhe dieser erbrachten Einlage haftet.

Bei der GmbH CO KG tritt nunmehr an die Stelle des Komplementärs eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft deutschen Rechts eine juristische Person und daher rechtlich und wirtschaftlich unabhängig von den Vermögenssphären der Anteilseigner. Diese haften also nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH & CO KG ist somit eine Personengesellschaft, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter eine juristische Person ist. Dabei sind die Gesellschafter der GmbH und der KG in der Regel personenidentisch und im gleichen Verhältnis beteiligt. Dies bezeichnet die juristisch Praxis als Beteiligungsgleichlauf, der in der Regel auch im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaften kodifiziert ist.

Der maßgebliche Grund für diese in der Praxis aufwendige Konstruktion liegt in der steuerlichen Behandlung.

Die Rechtsform der GmbH bietet den Gesellschaftern eine beschränkte Haftung, was regelmäßig als Vorteil empfunden wird. Allerdings werden Kapitalgesellschaften nachteilig mit dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Hier wird zunächst auf die Erträge der Gesellschaft Körperschaftssteuer erhoben. Schüttet die Gesellschaft Erträge an die Gesellschafter aus, werden diese erneut mit Einkommensteuer belegt. Es findet mithin eine Doppelbesteuerung der Erträge statt. Personengesellschaften wie die KG sind hingegen steuerlich transparent, Erträge werden also nur einmal auf der Ebene der Gesellschafter besteuert. Damit sparen diese im Vergleich Steuern.

Die GmbH & CO KG kombiniert nun die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit der transparenten Besteuerung der Personengesellschaften. In diesem Punkt liegt die Attraktivität der Rechtsform begründet.

Thomas
ewd@ewd-concept.de

Author:
Thomass
Time:
Tuesday, October 14th, 2008 at 23:06
Category:
Wirtschaft
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