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Ein Krankenkassenvergleich hilft Geld zu sparen

Zootwoman

Viele Deutsche sind schon seit eh und je Mitglied bei ein und derselben Krankenkasse. Das ist sicherlich nachvollziehbar und auch sinnvoll, wenn man mit den Leistungen seiner Kasse zufrieden ist und auch der finanzielle Part – die Beiträge – akzeptabel sind. Doch viele Versicherte können gerade die Beitragsseite überhaupt nicht beurteilen, da sie Tarife ihrer Krankenkasse nicht mit den anderen Angeboten am Markt vergleichen. Doch ein Krankenkassenvergleich lohnt sich und kann unter Umständen dabei helfen, bares Geld zu sparen. Das braucht man sicherlich nicht jeden Monat zu tun, aber alle paar Jahre kann dies durchaus sinnvoll sein. Die Beiträge können sich in dieser Zeit stark verändern.

Auch das alte Vorurteil, dass man die Krankenkasse nicht wechseln könne, ist schon längst passé. Das galt vor vielen Jahren als jeder Berufssparte automatisch eine gesetzliche Krankenkasse zugeordnet wurde. Doch heute ist jeder frei in der Wahl eines Anbieters und diese Freiheit sollte man nutzen. Ganz gleich, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Grundsätzlich gilt: Jedes Mitglied einer Krankenkasse hat das Recht auf Kündigung. Es hat sich dabei an die vertraglich vorgegebenen Regeln und Fristen zu halten. Diese sehen vor, dass man mindestens 18 Monate lang, also anderthalb Jahre, Mitglied einer Kasse gewesen sein muss, um wechseln zu können. Die Kündigungsfrist beträgt rund acht Wochen bis zum Ablauf des übernächsten Monats. Darüber hinaus gibt es außerordentliche Gründe: stellt der Versicherte beim GKV Vergleich, dem Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen-Leistungen fest, dass es zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen gekommen ist oder sich die Tarife im Zusammenhang einer Fusion mehrerer Versicherungen verändert haben, so tritt die 18-Monats-Regel außer Kraft. Das Mitglied kann von einem sofortigen Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Auch der Wechsel des Arbeitsplatzes berechtigt zur außerordentlichen Kündigung eines Vertragsverhältnisses. Aber auch hier gilt: Der Versicherte muss zuvor mindestens 18 Monate bei einem Versicherungsanbieter Mitglied gewesen sein. Ob es schlussendlich zu einem tatsächlichen Wechsel kommt oder nicht: Beiträge vergleich lohnt sich in jedem Fall.

Veronika
vdohmen@yahoo.de

Author:
Zootwoman
Time:
Friday, February 8th, 2008 at 19:25
Category:
Versicherungen
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