Die Rechtsschutzversicherung - Gerichtsprozesse müssen nicht zur Kostenfalle werden
Die Alltagshektik lässt uns so manche Regel manchmal nicht beachten – beispielsweise im Straßenverkehr wenn man es eilig hat. Eine Unachtsamkeit, unberechtigt bei entsprechender Beschilderung auf die Kreuzung gefahren, eine rote Ampel überfahren und schon hat man einen Schaden verursacht. Dabei muss man nicht immer durch Unaufmerksamkeit schuld sein. Auch wenn man fährt und ein anderer Verkehrsteilnehmer handelt nicht nach den Regeln, kann es zu einem Unfall kommen – geschehen kann das dabei jederzeit.
Die Grundregel: Sich vom Unfallgegner Daten wie Kennzeichen, Adresse und Versicherung geben lassen, sich mit seiner eigenen Versicherung in Verbindung setzen.
Wenn Unklarheiten über den Unfallhergang bestehen, sollte man sofort auch einen Anwalt konsultieren. Ein entstandener Schaden, bei dem die Schuldfrage geklärt ist, wird in der Regel von der zuständigen Versicherung auch umgehend bearbeitet und bezahlt.
Ist eine Schuldfrage hingegen nicht eindeutig klar, wird die Versicherung zwar zunächst einmal in Vorlage treten, so dass man wieder einen „fahrbaren Untersatz“ hat, jedoch wird verlangt, dass man die Schuldfrage sofort anwaltlich klären lässt. Bestehen trotz der Einschaltung eines Anwalts, dem Hinzurufen eines Sachverständigen, und dem schriftlichen Vorliegen von Zeugenaussagen immer noch Unklarheiten und Klärungsbedarf, so muss man gegebenenfalls vor Gericht ziehen und dann kostet das Ganze erst richtig.
Für viele kann ein derartiger Prozess dann, wenn sie über keinen Rechtsschutz verfügen, zur Kostenfalle, wenn nicht gar zur Existenzfrage werden. Aus Angst davor entscheiden sich viele überhaupt nicht erst zu klagen, bzw. sagen ihrem Anwalt, dass eben dass sie zu einer Klage kein Geld hätten. Damit akzeptieren sie das meist ungünstige Angebot der Gegenseite, oder nehmen es eben in Kauf dass sie deswegen halt in den nächsten Jahren eine höhere Versicherungsprämie zahlen, weil sie von dem Schadensfreiheitsrabatt her gesehen höher eingestuft werden nach einem von ihrer Versicherung zu zahlenden Schadensereignis.
Hat man hingegen eine Rechtsschutzversicherung, kann man einer Angelegenheit, die vor Gericht ausgefochten werden sollte, gelassener entgegen sehen.
m.schleussner@online.de