Die Kfz-Versicherung
Unter dem Begriff der Kfz-Versicherung versteht man heutzutage verschiedene freiwillige und verpflichtende Versicherungen für ein Kraftfahrzeug. Sowohl die Haftpflichtversicherung als auch die beiden Kaskoversicherungen sollen im Folgenden näher erläutert werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Jeder Halter eines Kfz ist in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für sein Kraftfahrzeug abzuschließen. Ohne diese darf ein Kfz in Deutschland laut Gesetz nicht gefahren werden. Sie dient primär dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer und übernimmt in der Regel Kosten, die anderen Verkehrsteilnehmern durch einen Unfall des Versicherungsnehmers entstehen können. Hier seien beispielsweise an Sach- und Personenschäden bei Verkehrsunfällen erwähnt. Wenn der Unfallverursacher zahlungsunfähig und versicherungslos wäre, müssten die Unfallopfer die finanziellen Aufwendungen, die durch den Unfall entstanden sind, selbst bezahlen. Dies würde das Unfallopfer unter Umständen an den Rand der finanziellen Existenz drängen. Eine Haftpflichtversicherung haftet somit bei Schäden des Versicherungsnehmers gegenüber Dritten.
Die Kaskoversicherungen
Im Gegensatz zu der Haftpflichtversicherung decken die Kaskoversicherungen ausschließlich Schäden am versicherten Kraftfahrzeug ab. Aus diesem Grund sind sie im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung freiwillig. Man unterscheidet hierbei allgemein zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung. Der Leistungsspielraum dieser beiden Versicherungen überschneidet sich in vielen Punkten. So decken beide gleichermaßen Schäden durch Naturgewalten, wie beispielsweise Blitzeinschlag oder Hagelschäden ab. Auch Brand und Diebstahl sind gleichsam Versicherungsgegenstand beider Versicherungen. Vermutlich jeder Autofahrer wird das Problem der streunenden Marder kennen, die gerne Kabel des Fahrzeugs durchbeißen. Auch dieser Umstand fällt in den Leistungsbereich der Teilkaskoversicherung.
Die Vollkaskoversicherung haftet darüber hinaus für Schäden falls der Unfallverursacher nicht ermittelbar ist, wie dies beispielsweise bei Fahrerflucht der Fall sein kann. Auch Formen von Vandalismus fallen in den Leistungsbereich der Vollkaskoversicherung. Man denke an dieser Stelle zum Beispiel an Schäden durch zerkratzten Lack.
Abschließend bleibt anzumerken, dass jede Art von Autoversicherung im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit die Übernahme entstandener Kosten zurückweisen kann. Im Falle einer Kaskoversicherung liegt dies beispielsweise vor, wenn der Kfz-Halter alkoholisiert gefahren ist.
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