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Das Schreckgespenst Berufsunfähigkeit – es kann jeden treffen

Schreibmaus

Im Zuge der zahlreichen von der Regierung durchgeführten Reformen, wurden auch für die ab 1961 Geborenen im Bezug auf Berufsunfähigkeit erhebliche Einschnitte vorgenommen.
Bislang erhielt man wenn man berufsunfähig wurde, eine so genannte Berufsunfähigkeitsrente. Heute sind die Sache leider anders aus. Werden nach 1961 Geborene berufsunfähig, so erhalten sie nur noch eine geringe Unterstützung durch den Staat in Form der so genannten Erwerbsminderungsrente.

Diese Erwerbsminderungsrente beträgt maximal 32 Prozent des letzten Bruttomonatseinkommens, wobei wenn man stundenweise durchaus auch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte, man nur als zu 50 Prozent berufsunfähig eingestuft wird und lediglich nur 16 Prozent des letzten Bruttomonatseinkommens als Erwerbsminderungsrente erhält.

In Kraft getreten ist die Neuregelung rund um die Berufsunfähigkeit zum 01. Januar 2001.
Seit diesem Tag gibt es die Berufsunfähigkeitrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Versicherten, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.
Hinzu kommt für die nach 1961 Geborenen, dass das Renteneintrittsalter kürzlich erst von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben wurde.

Alles in Allem: Auch schon in jungen Jahren kommt man nicht drum herum privat auch im Bezug der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Am besten sollte man dies in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung tun. Wobei es hier einige Faktoren gibt, die ganz erheblich den Beitrag beeinflussen können. Ratsam ist es deshalb vor dem Abschluss einer derartigen Versicherung einen so genannten Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich durchzuführen.

Faktoren, die ganz erheblich den zu zahlenden Versicherungsbeitrag beeinflussen können, sind dabei unter anderem das Eintrittsalter und natürlich die Höhe der Absicherung in Form der privaten Rente, die im Falle einer Berufsunfähigkeit dann ausgezahlt wird.
Im Bezug auf den Faktor Eintrittsalter ist zu erwähnen, dass junge Versicherungsnehmer von den Versicherungsgesellschaften für ihre frühe Vorsorge belohnt werden – und zwar in der Form, dass sie in der Regel erheblich weniger zahlen, als ältere Versicherungsnehmer, die sich aufgrund der neuen Gesetzeslage doch noch dazu entschlossen habe eventuell kurz vor dem Renteneintrittsalter eine derartige Versicherung abzuschließen, um eine möglich bald drohende Berufsunfähigkeit finanziell abfedern zu können.

Michaela
m.schleussner@online.de

Author:
Schreibmaus
Time:
Thursday, September 27th, 2007 at 10:49
Category:
Versicherungen
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