Das Fasten wird immer beliebter bei den Deutschen.
Deshalb wird auch häufig der Jahresurlaub für eine Fastenkur genutzt, die durchaus auch im Ausland stattfinden kann. Doch bevor man sich zum Fasten wie bei www.fastenwandern-sylt.de entschließt, sollte man sich erst einmal gründlich vom Arzt checken lassen. Denn nicht für jeden Menschen ist das Fasten gleichermaßen geeignet. Hier gilt es, sich genau untersuchen zu lassen, damit das Fasten keinen Schaden auf den Körper ausübt.
Grundsätzlich kann man das Fasten in Deutschland aber auch im Ausland buchen. Die Reiseveranstalter bieten hier mittlerweile eine große Auswahl der unterschiedlichsten Reiseziele an. Dabei sind auch verschiedene Fastenkuren zu finden, die für jeden Geschmack das Richtige bieten. Man sollte einfach mal durch die verschiedenen Kataloge stöbern.
Allerdings ist bei einer Auslandsreise zum Fasten noch einiges zusätzlich zu beachten. Denn hier sollte in jedem Fall eine Reisekrankenversicherung von www.auslandstreff.de/reisekrankenversicherung/reisekrankenversicherung.html abgeschlossen werden. Diese schützt zwar nicht vor einer Krankheit selbst, aber vor deren finanziellen Folgen. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur geringe Kosten für Behandlungen im Ausland. Hier wird immer der Mindeststandard des jeweiligen Urlaubslandes übernommen. Doch diese befinden sich weit unter den gewohnten Standards aus Deutschland. Hierbei kann die Reisekrankenversicherung einem helfen. Denn diese übernimmt auch deutlich höhere Kosten für die medizinische Versorgung im Ausland. Insofern ist eine solche Reisekrankenversicherung von besonderer Bedeutung, nicht nur beim Fasten, sondern bei jeder Auslandsreise.
Die Versicherung kostet pro Person meist weniger als 10 Euro. Dabei gilt sie für ein Jahr und für alle Auslandsreisen privater Natur. Zum Teil werden auch geschäftliche Reisen versichert, allerdings werden diese auch oft ausgeschlossen, sodass man hier das Kleingedruckte lesen muss. Ebenfalls gilt die Reisekrankenversicherung nicht für einen Auslandsaufenthalt als AuPair oder ähnliches, sondern nur für Reisen mit einem Aufenthalt von maximal sechs Wochen. Ein längerer Aufenthalt hingegen muss mit einer Tagesversicherung versichert werden, die aber oft deutlich teurer ist und zudem auch vielmals einen Aufschlag bei bestimmten Risiken enthalten.
Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de
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