Bedeutung des Schadenfreiheitsrabatt bei der Berechnung der Kfz-Versicherung
Die Höhe der Versicherungsprämie zu einer Kfz Versicherung wird hauptsächlich durch den so genannten Schadensfreiheitsrabatt bestimmt. Um so höher dieser Schadenfreiheitsrabatt ist, desto niedriger ist die Versicherungsprämie, die man für eine Kfz-Versicherung zahlen muss. Einen hohen Schadenfreiheitsrabatt kann man erhalten, wenn länger man unfallfrei, das heißt ohne Versicherungsschaden, den ein Kfz-Versicherer bezahlen muss, gefahren ist. Bei einigen Kfz-Versicherern geht der Schadenfreiheitsrabatt bis auf 25 Prozent der Grundprämie der Kfz-Vollkaskoversicherung zurück. Bei der Kfz-Haftpflicht kann eine minimale Prämie von 30 Prozent der Grundprämie erreicht werden.
Eine günstigere Einstufung erreicht ein Versicherungsnehmer in der Regel nach jedem schadenfreien Jahr. Verursacht man dagegen in einem Versicherungsjahr einen Unfall, deren Regulierung der Kfz-Versicherer übernimmt, wird der Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.
Die höchste Schadenfreiheitsklassen ist die SF M. Hierbei muss ein Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflicht und der Kfz-Vollkaskoversicherung 245 Prozent der Grundprämie zahlen. Die nächst niedrige ist die SF 0, bei der ein Versicherungsnehmer 190 Prozent in der Kfz-Haftpflicht und 125 Prozent der Grundprämie in der Kfz-Vollkaskoversicherung bezahlen muss. Versicherungsnehmer, die bereits acht Jahre unfallfrei fahren, bzw. ohne dass der Kfz-Versicherer einen Schaden bezahlt hat, ist man bereits in der SF 8, wobei man bereits nur noch 50% der Grundprämie in der Kfz-Haftpflicht und der Kfz-Vollkaskoversicherung zahlen muss. Ist man bereits 18 Jahre unfallfrei gefahren, befindet man sich in der SF 18 und zahlt in der Kfz-Haftpflicht nur noch 35 Prozent und für die Kfz-Vollkaskoversicherung nur noch 30 Prozent der Grundprämie.
Eine bereits erreichte Schadenfreiheitsklasse wird bei einem Versicherungswechsel vom neuen Kfz-Versicherer übernommen. Wobei der neue Kfz-Versicherer beim vorherigen Kfz-Versicherer die von dem Versicherungsnehmer erreichte Schadensfreiheitsklasse in der Regel erfragt.
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